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Gerichtsurteile gegen Charitywatch
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18.03.10: Verfahren zugunsten der Sir Peter Ustinov Stiftung eingestellt Anschuldigungen von Charles Huber erweisen sich als haltlos Die Staatsanwaltschaft München I ist von der Unschuld der Sir Peter Ustinov Stiftung überzeugt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Sir Peter Ustinov Stiftung wurde eingestellt. Es hat sich gezeigt, dass die von Charles M. Huber erhobenen Vorwürfe, die Stiftung habe Spendengelder zweckentfremdet und seinen Verein Afrika Direkt e.V. um das reale Spendenaufkommen betrogen, von Anfang an völlig haltlos waren. Das von Herrn Huber mutwillig angezettelte Verfahren führt somit nicht zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Ebenfalls erfolgreich konnte sich die Sir Peter Ustinov Stiftung gegen Stefan Loipfinger (Betreiber der Internetseite charitywatch) und seine ebenfalls haltlosen Vorwürfe durch eine einstweilige Verfügung wehren. Wir möchten uns bei unseren Freunden, Partnern und Förderern herzlich bedanken. Denn trotz der Anschuldigungen, die durch die bereitwillige Kooperation einiger Medien in die Öffentlichkeit getragen wurden, konnte sich die Sir Peter Ustinov Stiftung auf das Vertrauen und die Unterstützung ihrer Freunde, Partner und Förderer stets verlassen. Es hat sich gezeigt, dass die durch Transparenz und Professionalität geprägte Arbeit der Sir Peter Ustinov Stiftung überzeugt. Der Deutsche Presserat hat auf Beschwerde eines Vereins festgestellt, dass Herr Loipfinger gegen §1 des Pressekodes, nämlich „die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ (Beschwerdesache BK2-465/09) verstoßen hat*.
 
 
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